Kosten & Finanzierung

Transparente Preise, keine Überraschungen.

Wir legen alle Kosten offen. Mit Pflegegrad-Zuschüssen und steuerlicher Absetzbarkeit ist die 24h-Betreuung oft günstiger als erwartet.

Kostenloses Beratungsgespräch

Kostenrechner

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Geschätzte Monatskosten
ab 2.272 € / Monat
Lohn Betreuungskraft1.900 €
Versicherung & Anmeldung950 €
Pflegegeld PG 2−347 €
Verhinderungspflege (anteilig)−100 €
Verbleibende Kosten2.403 €
Stand 2026 (PUEG/Pflegereform). Pflegegeld nach §37 SGB XI, Verhinderungs-/Kurzzeitpflege als Gemeinsamer Jahresbetrag.
Kostenstruktur

Wie sich die Kosten der Betreuungskraft zusammensetzen

Zwei klar voneinander getrennte Bausteine — Lohn sowie Versicherung & Anmeldung. Die Verwaltungsgebühr ist bereits in Versicherung & Anmeldung integriert. Alles vorab transparent ausgewiesen, keine Überraschungen.

Lohn der Betreuungskraft

ab 1.800 € / Monat

Auszahlbarer Nettolohn an die Betreuungskraft. Höhe richtet sich nach Qualifikation, Sprachkenntnissen, Pflegegrad und Zusatzanforderungen wie Nacht-Aufgaben oder Führerschein.

Versicherung & Anmeldung

ca. 800 – 1.200 € / Monat

Sozialversicherungsbeiträge, gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung, Anmeldung beim Zoll und Finanzamt sowie unsere Verwaltungsgebühr für Vermittlung, Begleitung und Support. Vollständig im Komplettpreis enthalten.

Zusätzlich stellen Sie der Betreuungskraft kostenfreie Unterkunft und Vollverpflegung im Haushalt — gesetzlich geregelt und steuerlich anrechenbar.

Pflegekasse

Zuschüsse nach Pflegegrad

Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten. Das reduziert Ihre tatsächliche Belastung erheblich.

Grad
Beschreibung
Zuschuss / Mo.
1
Geringe Beeinträchtigung Selbstständige Lebensführung
0 €kein Pflegegeld
2
Erhebliche Beeinträchtigung Regelmäßiger Hilfebedarf
347 €Pflegegeld
3
Schwere Beeinträchtigung Täglicher umfangreicher Hilfebedarf
599 €Pflegegeld
4
Schwerste Beeinträchtigung Weitgehende Pflegebedürftigkeit
800 €Pflegegeld
5
Besondere Schwere Höchste Pflegestufe
990 €Pflegegeld

Keinen Pflegegrad?

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung. Ein Gutachter des MDK prüft den Bedarf — wir bereiten Sie optimal vor.

Beratung anfragen

Kombinationsleistungen 2026

Seit der PUEG-Reform (1.7.2025) bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 einen Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Zusammen mit Pflegegeld (bis 990 €/Mo.) zeigen wir Ihnen, wie Sie das Maximum ausschöpfen. Der Entlastungsbetrag (§45b) kann nicht für die 24h-Betreuung eingesetzt werden.

Steuerliche Vorteile

Bis zu 4.000 € Steuerersparnis

Betreuungskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar — das senkt Ihre reale Belastung deutlich.

Beispielrechnung (Stand 2026)

Jährliche Betreuungskosten 34.200 €
Abzugsfähige Kosten (20 %) 6.840 €
Gesetzliche Höchstgrenze § 35a EStG 4.000 €
Ihre Steuerersparnis bis 4.000 €

* Beispielrechnung auf Basis 2.850 € Komplettpreis × 12 Monate. Tatsächliche Ersparnis abhängig vom persönlichen Steuersatz. Steuerberatung empfohlen.

Was lässt sich absetzen?

Gemäß § 35a EStG können Sie 20 % Ihrer Betreuungskosten direkt von der Steuerschuld abziehen — bis zu 4.000 € pro Jahr.

Lohn der Betreuungskraft Inklusive Sozialabgaben und Unterkunft.
Versicherung & Anmeldung Inklusive unserer integrierten Verwaltungspauschale — ebenfalls absetzbar.
Verpflegung & Unterkunft Als haushaltsnahe Dienstleistung anrechenbar.
Häufige Fragen

Fragen zu Kosten & Finanzierung

Wie hoch sind die Gesamtkosten pro Monat?
Der Komplettpreis liegt 2026 typischerweise zwischen 2.400 und 3.500 € pro Monat — abhängig von Qualifikation, Sprachkenntnissen, Pflegegrad und Haushaltsgröße. Mit Pflegegeld (bis 990 €), Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (anteilig aus 3.539 €/Jahr) und Steuerabzug (bis 4.000 €/Jahr) reduziert sich die tatsächliche Belastung erheblich. Der Entlastungsbetrag (§45b) kann nicht für die 24h-Betreuung genutzt werden. Nutzen Sie unseren Kostenrechner für eine erste Schätzung.
Muss ich eine Vermittlungsgebühr zahlen?
Wir erheben keine einmalige Vermittlungsgebühr. Unsere Verwaltungspauschale ist bereits in „Versicherung & Anmeldung" integriert und beinhaltet Vermittlung, persönliche Begleitung, Ansprechpartner-Service und kostenlose Wechsel bei Bedarf.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Angehörigen. Wir begleiten Sie durch den Prozess, helfen bei der Vorbereitung auf das Gutachten und unterstützen bei Widersprüchen. Sprechen Sie uns an!
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Ja. Gemäß § 35a EStG sind 20 % der Betreuungskosten direkt von der Steuerschuld abziehbar — bis zu 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung: Die Leistungen werden im eigenen Haushalt erbracht und per Überweisung bezahlt.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Wir legen alle Kosten vor Vertragsabschluss transparent offen. Es gibt keine Aufnahmegebühren, keine Anfahrtskosten und keine versteckten Aufschläge. Was wir nennen, ist das, was Sie zahlen.
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Lassen Sie uns die Kosten gemeinsam durchrechnen.

In einem kurzen Gespräch zeigen wir Ihnen, welche Zuschüsse und Steuervorteile in Ihrem Fall möglich sind.

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